ACPA
Ein US-Gesetz, das Markeninhabern erlaubt, Cybersquatter vor einem Bundesgericht zu verklagen – eine Alternative zur UDRP.
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Der ACPA (Anticybersquatting Consumer Protection Act), 1999 als Teil des Lanham Act (15 U.S.C. § 1125(d)) verabschiedet, gibt US-Markeninhabern das Recht, Cybersquatter vor einem Bundesgericht zu verklagen, anstatt sich ausschließlich auf das schnellere, aber vertraglich begrenzte UDRP-Verfahren zu verlassen. Ein Kläger muss nachweisen, dass der Beklagte eine Domain registriert, damit gehandelt oder sie verwendet hat, die einer unterscheidungskräftigen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist, und dabei in bösgläubiger Absicht auf Profit ausging. Gerichte bewerten die Bösgläubigkeit anhand eines neunstufigen gesetzlichen Tests, der unter anderem die frühere Verwendung des Namens durch den Registranten, etwaige Verkaufsangebote zu Preisen über den Selbstkosten sowie den Grad der Ähnlichkeit zur Marke berücksichtigt. Einzigartig beim ACPA: Die In-rem-Zuständigkeit ermöglicht es einem Markeninhaber, die Domain selbst zu verklagen, wenn der Registrant außerhalb der US-Gerichtsbarkeit liegt, und der gesetzliche Schadensersatz beläuft sich nach Ermessen des Gerichts auf 1.000 bis 100.000 USD je Domain.
Verwandte Schlüsselbegriffe
- ACPA
- Anticybersquatting
- US-Markenrecht
- Domain-Streit
- Bundesgericht
Mitwirkende
Namefi ist ein Kollektiv aus Ingenieurinnen und Ingenieuren, Designerinnen und Designern sowie operativ tätigen Fachleuten. Gemeinsam arbeiten sie mit großer Leidenschaft an Werkzeugen, mit denen sich Onchain-Domainnamen mühelos verwalten lassen.
Victor Zhou ist Technologiegründer und Redakteur für technische Standards mit dem Schwerpunkt auf digitaler Identität und Vertrauen. Er gründete Namefi, redigiert Ethereum Improvement Proposals und leitete zuvor bei Google Labs die Arbeit an Smart-Contract-Architekturen.
Seine Arbeit liegt an der Schnittstelle von Namensgebung, Eigentum und den Systemen, mit denen Menschen ihre Identität online nachweisen. Diese Perspektive weckt sein besonderes Interesse daran, wie Namen zwischen persönlicher Bedeutung, öffentlicher Wiedererkennung und digitaler Infrastruktur wandern.
Für Namefi redigiert und schreibt Victor über Domains als dauerhafte digitale Identität: darüber, wie Namen zu besitzbaren Onchain-Assets werden, wie Tokenisierung Verwahrung und Vertrauen verändert und was Namensgebung von den Systemen lernen kann, mit denen Menschen ihre Identität online nachweisen.
Kai Kunstmann ist ein technischer Übersetzer Mitte dreißig und lebt in Leipzig. Er absolvierte eine Ausbildung zum Mechatroniker in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen und schrieb und übersetzte jahrelang Maschinenhandbücher, bevor er zur Lokalisierung von Software und redaktionellen Inhalten zwischen Englisch und Deutsch wechselte.
Er arbeitet mit der Präzision eines guten Handbuchs: einheitliche Terminologie, keine falschen Freunde und zusammengesetzte Wörter, die ein deutscher Leser auf Anhieb versteht. Er pflegt einen Schrebergarten, restauriert alte Fahrräder und braut sein eigenes Bier — Hobbys, bei denen es sich auszahlt, vor dem Schneiden genau zu messen.
Für Namefi lokalisiert er Texte über Domains und Namensgebung ins Deutsche. Er achtet besonders auf den Umgang mit IDNs und Umlauten (ä→ae), den Unterschied zwischen .de und .eu sowie auf Markennamen, die aus den langen Zusammensetzungen entstehen, die im Deutschen so gut funktionieren.