ACPA
Ein US-Gesetz, das Markeninhabern erlaubt, Cybersquatter vor einem Bundesgericht zu verklagen – eine Alternative zur UDRP.
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Der ACPA (Anticybersquatting Consumer Protection Act), 1999 als Teil des Lanham Act (15 U.S.C. § 1125(d)) verabschiedet, gibt US-Markeninhabern das Recht, Cybersquatter vor einem Bundesgericht zu verklagen, anstatt sich ausschließlich auf das schnellere, aber vertraglich begrenzte UDRP-Verfahren zu verlassen. Ein Kläger muss nachweisen, dass der Beklagte eine Domain registriert, damit gehandelt oder sie verwendet hat, die einer unterscheidungskräftigen Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist, und dabei in bösgläubiger Absicht auf Profit ausging. Gerichte bewerten die Bösgläubigkeit anhand eines neunstufigen gesetzlichen Tests, der unter anderem die frühere Verwendung des Namens durch den Registranten, etwaige Verkaufsangebote zu Preisen über den Selbstkosten sowie den Grad der Ähnlichkeit zur Marke berücksichtigt. Einzigartig beim ACPA: Die In-rem-Zuständigkeit ermöglicht es einem Markeninhaber, die Domain selbst zu verklagen, wenn der Registrant außerhalb der US-Gerichtsbarkeit liegt, und der gesetzliche Schadensersatz beläuft sich nach Ermessen des Gerichts auf 1.000 bis 100.000 USD je Domain.
Verwandte Schlüsselbegriffe
- ACPA
- Anticybersquatting
- US-Markenrecht
- Domain-Streit
- Bundesgericht