Bösgläubigkeit
Das Registrieren oder Verwenden einer Domain zur Ausnutzung einer Marke – ein erforderliches Element für einen UDRP-Erfolg.
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Bösgläubigkeit ist das dritte und häufig umstrittenste Element, das ein Beschwerdeführer in einem UDRP-Verfahren nachweisen muss: Die streitige Domain muss sowohl in bösgläubiger Absicht registriert als auch bösgläubig genutzt worden sein (der konjunktive Test nach WIPO). Die UDRP-Richtlinie listet nicht abschließende Beispiele auf, die Panels als Anzeichen für Bösgläubigkeit gewertet haben: das Anbieten der Domain zum Verkauf an den Markeninhaber zu einem Preis über den dokumentierten Kosten; die Registrierung, um einen Markeninhaber daran zu hindern, seine Marke online abzubilden; die Registrierung zur Störung eines Wettbewerbers; oder das absichtliche Anlocken von Nutzern zum kommerziellen Gewinn durch Schaffung von Verwechslungsgefahr. Panels berücksichtigen auch Indizien – die Kenntnis des Registranten von der Marke zum Zeitpunkt der Registrierung, unglaubwürdige behauptete Nutzung und Portfoliomuster, die mit Cybersquatting übereinstimmen. Eine Feststellung von Bösgläubigkeit löst eine Transfer- oder Löschungsanordnung aus. Stellt das Panel hingegen fest, dass ein Beschwerdeführer ein UDRP-Verfahren eingeleitet hat, obwohl er wusste, dass es keinen Erfolg haben konnte, kann der Registrant eine Feststellung von Reverse Domain Hijacking beantragen. Die Tokenisierung einer Domain auf einer Blockchain verändert nicht, wie Panels Bösgläubigkeit bewerten; die DNS-Registrierungshistorie und das Verhalten des Registranten bleiben die maßgeblichen Fakten.
Verwandte Schlüsselbegriffe
- Bösgläubigkeit
- UDRP
- Domain-Streit
- Cybersquatting
- Markenmissbrauch
Mitwirkende
Namefi ist ein Kollektiv aus Ingenieurinnen und Ingenieuren, Designerinnen und Designern sowie operativ tätigen Fachleuten. Gemeinsam arbeiten sie mit großer Leidenschaft an Werkzeugen, mit denen sich Onchain-Domainnamen mühelos verwalten lassen.
Victor Zhou ist Technologiegründer und Redakteur für technische Standards mit dem Schwerpunkt auf digitaler Identität und Vertrauen. Er gründete Namefi, redigiert Ethereum Improvement Proposals und leitete zuvor bei Google Labs die Arbeit an Smart-Contract-Architekturen.
Seine Arbeit liegt an der Schnittstelle von Namensgebung, Eigentum und den Systemen, mit denen Menschen ihre Identität online nachweisen. Diese Perspektive weckt sein besonderes Interesse daran, wie Namen zwischen persönlicher Bedeutung, öffentlicher Wiedererkennung und digitaler Infrastruktur wandern.
Für Namefi redigiert und schreibt Victor über Domains als dauerhafte digitale Identität: darüber, wie Namen zu besitzbaren Onchain-Assets werden, wie Tokenisierung Verwahrung und Vertrauen verändert und was Namensgebung von den Systemen lernen kann, mit denen Menschen ihre Identität online nachweisen.
Kai Kunstmann ist ein technischer Übersetzer Mitte dreißig und lebt in Leipzig. Er absolvierte eine Ausbildung zum Mechatroniker in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen und schrieb und übersetzte jahrelang Maschinenhandbücher, bevor er zur Lokalisierung von Software und redaktionellen Inhalten zwischen Englisch und Deutsch wechselte.
Er arbeitet mit der Präzision eines guten Handbuchs: einheitliche Terminologie, keine falschen Freunde und zusammengesetzte Wörter, die ein deutscher Leser auf Anhieb versteht. Er pflegt einen Schrebergarten, restauriert alte Fahrräder und braut sein eigenes Bier — Hobbys, bei denen es sich auszahlt, vor dem Schneiden genau zu messen.
Für Namefi lokalisiert er Texte über Domains und Namensgebung ins Deutsche. Er achtet besonders auf den Umgang mit IDNs und Umlauten (ä→ae), den Unterschied zwischen .de und .eu sowie auf Markennamen, die aus den langen Zusammensetzungen entstehen, die im Deutschen so gut funktionieren.